Montag, 22. Juli 2013

Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden 11.A. 2013

Küppersbusch / Höher Ersatzansprüche bei Personenschaden. Eine praxisbezogene Anleitung Das Standardwerk im Bereich Deliktsrecht 11., völlig neubearbeitete Auflage 2013. Buch. XXI, 347 S. Kartoniert C.H.BECK ISBN 978-3-406-63373-7 Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm Gewicht: 611 g NJW-Praxis Band 5 39 Euro
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Küppersbusch Ersatzansprüche bei Personenschaden
Der "Küppersbusch" hat sich in zehn Auflagen als ein Standardwerk des Deliktsrechts etabliert. Es stellt alle mit dem Eintritt eines Personenschadens einhergehenden Rechtsfragen komprimiert und praxisnah dar. Die Darstellung gliedert sich nach den in der Praxis auftretenden Fallgruppen - von "Ausländer" bis "Schmerzensgeld". So eignet sich das Buch für eine systematische Lektüre ebenso wie als Hilfsmittel für die Lösung konkreter Rechtsfälle. Vorteile dieses Buches: Standardwerk im Bereich Deliktsrecht mit den aktuellen Kapitalisierungstabellen praxisorientierte Darstellung nach Fallgruppen effiziente Bearbeitung der Mandate bei Personenschäden Die Neuauflage bringt das Werk insgesamt auf den aktuellen Stand in Rechtsprechung und Literatur. Außerdem bietet das Werk die aktuellen Kapitalisierungstabellen, die auf Basis der neuesten verfügbaren Sterbetafeln erstellt wurden. Verfasser: RA Dr. Gerhard Küppersbusch war viele Jahre lang als Jurist bei der Allianz Versicherungs AG tätig, zuletzt als Leiter des Fachbereichs Kraft-Schaden der Allianz Hauptverwaltung in München. Jetzt ist er ebenso wie sein Co-Autor als Sozius einer führenden deutschen Spezialkanzlei für Versicherungsrecht aktiv. Zahlreiche Vortragstätigkeiten und Veröffentlichungen weisen ihn als Kenner der Materie aus. RA Heinz Otto Höher ist als langjähriger Fachleiter Kraftversicherung der angesprochenen Kanzlei bestens mit der Materie vertraut und durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen und Vorträge hervorgetreten. Für Rechtsanwälte, Richter, Juristen in Versicherungen und bei Sozialversicherungsträgern. Von Dr. Gerhard Küppersbusch, Rechtsanwalt, und Heinz Otto Höher, Rechtsanwalt

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